Tempo 10 in der Yorckstraße: VLB soll konstruktiv agieren statt destruktiv „informieren“
Mit großem Erstaunen nimmt die CDU-Fraktion Tempelhof-Schöneberg die Pressemitteilung (PM) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 17.12.2015 zur Yorckstraße zur Kenntnis.
Um dies gegenüber der Öffentlichkeit deutlich zu machen hält es die CDU-Fraktion mit ihrem verkehrspolitischen Sprecher Peter Rimmler für erforderlich, einige Klarstellungen festzuhalten:
1. Es gibt, anders als die Senatsverwaltung behauptet, keinen zusätzlich angeordneten Abschnitt, vielmehr steht die Gesamt-Maßnahme vom Januar 2015 zur Diskussion und muss endlich in Gänze abgeschlossen werden.
2. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und damit die Senatsverwaltung wurde vor über 11 Monaten über die sachlich begründete Geschwindigkeitsbegrenzung durch das Bezirksamt informiert. Die CDU-Fraktion fragt sich, wieso die Senatsverwaltung nach fast einem Jahr plötzlich die Auffassung vertritt, Tempo 10 sei überzogen und unverhältnismäßig. Es steht aber der VLB – und nur dieser – frei, eine geänderte Anordnung zu erlassen und damit Verantwortung zu übernehmen.
3. Das unvorhergesehen neu ins Spiel gebrachte Großbauvorhaben im Bereich der Brücken, spiegelt die typische Verhaltensweise der Senatsverwaltung gegenüber den Bezirken wider, eine dienliche Kommunikation gibt es augenscheinlich nicht. Die in der PM genannten Bauarbeiten an den Bahnbrücken sowie ein entsprechender Zeitplan sind dem Bezirksamt bisher – außer über die Pressemeldung der Senatsverwaltung - nicht bekannt. Nach unseren Recherchen sollen aber weiter östlich gelegen, im bereits sanierten Straßenabschnitt der Yorckstraße Brückenbauarbeiten stattfinden. Der Zusammenhang mit den Arbeiten des Bezirksamtes erscheint eher marginal. Bei rechtzeitiger Anordnung durch die VLB hätten die Arbeiten an der Straße noch in diesem Jahr und vor Beginn der kalten Jahreszeit, die dieses Jahr nicht behindert hätte, stattfinden können. Abschließend dazu kann wohl weniger von einer guten Begründung der VLB, dafür aber mehr von schlechter Ortskenntnis der Verfasser die Rede sein.
4. Eine Anordnung zur Schrittgeschwindigkeit von 10 bzw. 20 km/h erscheint auf den ersten Blick überzogen. Unter Berücksichtigung des nur dem Bezirksamt bekannten Straßenzustand (dazu zählt der gesamte Aufbau unterhalb der Fahrbahnverschleißschicht) und der Kenntnis über tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten kann dies zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Zweiradfahrern angebracht sein – wer will die Verantwortung bei unvorhergesehen auftretenden Schlaglöchern und den damit verbundenen Asphaltbrocken auf der Fahrbahn übernehmen?