Die Mietpreisbremse gilt für fast jede dritte Wohnung
Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt inzwischen für nahezu jede dritte Wohnung in Deutschland. Rund 6,5 Millionen der 22 Millionen Wohnungen sind laut Deutschem Mieterbund davon betroffen. „Es ist erfreulich, dass die Länder das Instrument der Mietpreisbremse in den angespannten Wohnungsmärkten gezielt nutzen, damit Menschen nicht aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden", sagt Dr. Jan-Marco Luczak. Der Tempelhof-Schöneberger Abgeordnete ist zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Mietrecht.
Weiter sagt Luczak: "Damit die Mietpreisbremse in all diesen Regionen auch im Interesse der Mieter wirken kann, brauchen wir schnell verlässliche, bundeseinheitliche Kriterien für den Mietspiegel. Hier ist das Bundesjustizministerium gefragt, nach fast einem Jahr* endlich einen Entwurf vorzulegen. Vermieter und Mieter brauchen eine rechtssichere Grundlage für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die schwierige Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete darf nicht allein Mietern und Vermietern aufgebürdet werden. Wir müssen hier schnellstmöglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen, sonst drohen langwierige Mietrechtsprozesse - das müssen wir vermeiden.“
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