CDU Kreisverband Tempelhof-Schöneberg

"Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten schützen" - Luczak spricht im Bundestag zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen

Der Bundestag hat am Freitag in 1. Lesung über den Gesetzentwurf zur Korruption im Gesundheitswesen beraten. "Die Bekämpfung von Korruption gehört wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich zu den zentralen Aufgaben, denen sich der Gesetzgeber stellen muss", sagte Dr. Jan-Marco Luczak am Freitag im Bundestag. "Der Gesetzentwurf ist ein klares Signal, dass korruptive Verhaltensweisen im Gesundheitswesen sanktionswürdig sind", so Luczak in seiner Rede.
Er ist zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Entwurf sieht vor, dass Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten oder Pflegekräfte, die bestechen oder sich bestechen lassen, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.

Ziel des Gesetzgebers sei es, nicht nur einen verbindlichen Rechtsrahmen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen, sondern vor allem das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten, Ärzten und allen in den Heilberufen Tätigen schützen. "Für die Union ist klar: Niemand soll ein Medikament verschrieben bekommen, weil ein Arzt zuvor in unlauterer Weise in seiner heilberuflichen Unabhängigkeit beeinträchtigt worden ist", sagte er. Die Verordnung eines Medikaments oder die Empfehlung eines Krankenhauses müsse allein aus medizinischen Gründen erfolgen - andere Gesichtspunkte, Vorteile irgendwelcher Art dürften keine Rolle spielen, so Luczak.

Luczak begrüßte den Entwurf als "gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen". In Details sieht er jedoch noch Änderungsbedarf: "Notwendige und deswegen gewünschte Kooperationen im Gesundheitswesen dürfen nicht behindert werden. Den Normadressaten muss daher mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot definitiv ersichtlich sein, was inkriminiertes Verhalten ist und was nicht. Insbesondere muss deutlich sein, welche berufsrechtliche Pflichten im Falle eines Verstoßes zur Strafbarkeit führen können. Unter dem Strich dürfen wir nichts unter Strafe stellen, was heute als sinnvolle Kooperation erlaubt ist – auch wenn die Zusammenarbeit vergütet wird.

Mir ist zudem wichtig, dass wir kein Sonderstrafrecht für Ärzte schaffen, deshalb sind alle akademischen Heilberufe und diejenigen mit staatlicher Prüfung erfasst. Aus meiner Sicht wäre es daher konsequent, wirklich alle Heilberufe – also auch die Heilpraktiker – zu erfassen, um Strafbarkeitslücken zu vermeiden.

Ich setze mich darüber hinaus dafür ein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Kammern geschaffen werden. Wenn die Kammern zum Beispiel künftig Akteneinsicht erhalten, können sie selbst schneller und besser geeignete berufsrechtliche Sanktionen aussprechen.

Ich plädiere zudem dafür, dass wir die Regelbeispiele der Qualifikation eines besonders schweren Falls von Korruption im Gesetz um die ‚Gesundheitsschädigung des Patienten‘ erweitern. Damit wird der Schutzzweck der Norm verdeutlicht, der auch und insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und den im Gesundheitswesen Tätigen schützen will.“

Die Rede im Video auf www.Bundestag.de