FREIGESPROCHENER MÖRDER VON FREDERIKE MÖHLMANN ERNEUT FESTGENOMMEN – SPÄTER SIEG DER GERECHTIGKEIT DURCH NEUE WIEDERAUFNAHMEMÖGLICHKEIT
Frederike von Möhlmann wurde 1981 vergewaltigt und ermordet. Der mutmaßliche Täter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Strafprozessordnung erlaubte bislang nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens, obwohl spätere DNA-Spuren den mutmaßlichen Täter schwer belasteten. Seit dem 1. Januar 2022 ist ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetztes Gesetz in Kraft, das in eng begrenzten Fällen ein Wiederaufrollen von Verfahren ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde der mutmaßliche Mörder der 17-jährigen Frederike nun unter dringendem Tatverdacht erneut festgenommen. Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:
„Mit der heutigen Festnahme des mutmaßlichen Mörders von Frederike bahnt sich ein später Sieg der Gerechtigkeit an. Als Union haben wir hartnäckig dafür gekämpft, dass bei schwersten, unverjährbaren Straftaten wie Mord ein Prozess wiederaufgerollt werden kann, wenn ein Täter nachträglich aufgrund neuer Beweismittel mit hoher Wahrscheinlichkeit überführt werden könnte.
Ein offensichtlich falscher Freispruch schafft keinen Rechtsfrieden. Es ist daher gerechtfertigt, die Rechtskraft eines Urteils unter engen Voraussetzungen zu durchbrechen, um dieses exzeptionelle Unrecht zu sühnen und materielle Gerechtigkeit wiederherzustellen.
Das Gesetz muss in Kraft bleiben, alles andere wäre für die Angehörigen von Mordopfern unerträglich. Es wäre ein Affront, wenn der Bundesjustizminister die gerade in Kraft getretene Regelung wieder kassieren würde. Die Regelung bewegt sich innerhalb der Logik und Systematik des bestehenden Rechts und damit auch der Verfassung, sie ist rechtsstaatlich unbedenklich. Wenn die Ampel Zweifel am Gesetz haben sollte, steht ihr der Weg zum Bundesverfassungsgericht mit einer abstrakten Normenkontrolle offen, um diese zu klären. Das Gesetz im Bundestag wieder aufzuheben, wäre hingegen nichts anderes als parteipolitisches Klein-Klein auf dem Rücken unseres Rechtsstaates.“