CDU Kreisverband Tempelhof-Schöneberg

KLAGE GEGEN NACHTRAGSHAUSHALT 2021

Für die Union steht bei der Aufstellung des Haushaltes immer die Verantwortung vor den kommenden Generationen im Mittelpunkt, deswegen setzen wir uns für solides Wirtschaften und einen grundsätzlich ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden ein. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben wir im großen Umfang Kredite aufnehmen müssen und haben dazu die Spielräume der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse genutzt. Die Ampel-Koalition will nun nicht abgerufene Kredite für die Pandemiebekämpfung für andere Projekte verwenden. Dieser Taschenspielertrick ist klar verfassungswidrig, wir werden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Die im Haushaltsgesetz zur Verfügung gestellten Mittel bilden die Grundlage für das politische Handeln – es ist daher von eminenter Wichtigkeit. Für die Union steht dabei immer die Verantwortung vor den kommenden Generationen im Mittelpunkt, deswegen setzen wir uns für solides Wirtschaften und einen grundsätzlich ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden ein. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben wir im großen Umfang Kredite aufnehmen müssen, um Impfstoff zu beschaffen, Arbeitsplätze zu sichern und unsere Wirtschaft am Laufen zu halten. Dazu haben wir die extra für solche Notlagen vorgesehenen Spielräume der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse genutzt.
Die Ampel-Koalition will mit einem Taschenspielertrick die Schuldenbremse nun aushebeln, nicht abgerufene Kredite für die Pandemiebekämpfung sollen zukünftig für den Klimaschutz und andere Projekte verwendet werden. Dem Energie- und Klimafonds (EKF) - einem Sondervermögen des Bundes - sollen 60 Milliarden Euro zugeführt werden. Mittel, die für die Pandemiebekämpfung bestimmt waren. Im Ergebnis werden damit kreditfinanzierte Rücklagen gebildet denn die Mittelabflüsse aus dem Energie-und Klimafonds werden künftig nicht mehr als für die Schuldenbremse relevante Kredite angerechnet.

Im Klartext bedeutet dies: Die im Grundgesetz zur Sicherung der Generationen Gerechtigkeit fest verankerte Schuldenbremse wird umgangen. Zugleich werden haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze wie das Jährlichkeitsprinzip, das Wirtschaftlichkeitsgebot sowie die Haushaltsklarheit und -wahrheit verletzt.

Das ist aus unserer Sicht klar verfassungswidrig, wir werden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und eine abstrakte Normenkontrolle auf den Weg bringen.