CDU Kreisverband Tempelhof-Schöneberg

Neues Solargesetz führt zu z.T. erheblichen Belastungen für Hauseigentümer

Der Senat aus SPD, Grünen und Linken hat ein Berliner Solargesetz in das Parlament eingebracht. Hausbesitzer sollen ab dem 01.01.2023 verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent ihrer Dachfläche mit Solarmodulen auszustatten. Neu ist dabei: Häuser im Bestand werden in gleicher Weise belastet wie der Neubau. Damit gilt diese Pflicht auch bei einer Dachsanierung.

Im Grundsatz befürwortet auch die CDU, bei Neubau oder Umbau von Häusern ökologisch vorzugehen werden soll. Aber wir sind überhaupt keine Unterstützer von Zwangsmaßnahmen gegenüber Hausbesitzern. Die Kosten der Energiewende dürfen nicht einseitig abgewälzt werden. Das jetzt vorgesehene Gesetz würde zu erheblichen Kostensteigerungen für Hausbesitzer führen. Zwar bereitet die zusätzliche Traglast von etwa 15kg/m² den meisten Dächern keine Probleme, doch stehen z.B. Eigentümer älterer Häuser mit geringer Traglast vor dem Problem, ein schweres Dach dann abstützen zu müssen. Wir wollen die ökologische Sanierung mit Fördermitteln bei der Sanierung der eigenen vier Wände unterstützen. Förderung statt Zwang ist unser Grundsatz mit Instrumenten, wie man sie beim Heizungsumbau, der Fassadendämmung oder der Solarförderung bereits nutzt. Wir wissen, dass wir uns darauf verlassen können. Der Linkspartei in Berlin geht das Gesetz nicht mal mehr weit genug. Sie hat angekündigt, es noch einmal zu verschärfen, mehr Strafen und Zwang einführen zu wollen, bis hin zu einer Umbaupflicht.

Wir wollen noch faire Änderungen an dem Gesetz erreichen

Unser Ziel ist, eine faire Änderung dieses rot-rot-grünen Gesetzesvorhabens zu erreichen, indem insbesondere die vorgesehenen Verpflichtungen für Hauseigentümer bei Dachsanierungen im Bestand abgewendet werden oder zumindest Ausnahmetatbestände eingeführt werden, die vor unangemessenen Belastungen schützen.

Wir wollen mit Ihnen ins Gespräch kommen, um über das geplante Gesetz zu diskutieren und daraus Anregungen für das Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen. Daher möchte ich schon einmal auf diese Veranstaltung hinweisen, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen am 3. Mai 2021 online als Videokonferenz durchgeführt wird. Eine Einladung und die Zugangsdaten folgen Mitte April gesondert.