Mietendeckel bleibt verfassungswidrig – Ablehnung einstweiliger Anordnung nur aus prozessualen Gründen
„Der Mietendeckel ist und bleibt verfassungswidrig. Daran ändert die heutige Ablehnung einer einstweiligen Anordnung nichts. Der Eilantrag war schlecht begründet und ist daher an den hohen verfassungsprozessualen Hürden gescheitert, die das Bundesverfassungsgericht an einstweilige Anordnungen gegen Gesetze stellt. Zur Verfassungsgemäßheit des Mietendeckels hat das Gericht nichts gesagt, es hat allein aufgrund einer Folgenabwägung entschieden.
Für Mieter und Vermieter besteht also weiter hohe Rechtsunsicherheit, welches Recht gilt und welche Miete geschuldet ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem deutlich gemacht, dass Mieter aufgrund der Absenkung eingesparte Mieten zurückzahlen müssen. Mieter, die keine Rücklagen bilden und das nicht können, droht im schlimmsten Fall die Kündigung. Schon um Mieter von diesem Damoklesschwert zu befreien, sollte der rot-rot-grüne Senat seine verfassungsrechtliche Geisterfahrt beenden und die zweite Stufe des Mietendeckels aussetzen. Mieter und Vermieter hätten endlich Rechtssicherheit und wir könnten uns darauf konzentrieren, wie wir nachhaltig bezahlbares Wohnen sicherstellen, anstatt uns mit populistischen Scheinlösungen herumzuschlagen.“