 
								Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – Keine Kriminalisierung von Unternehmen, Rechtsverstöße in der Wirtschaft gezielt bekämpfen
Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Dr. Jan-Marco Luczak:
"Wir als Union wollen Rechtsverstöße in der Wirtschaft gezielt bekämpfen, nicht aber Unternehmen grundsätzlich kriminalisieren, die in der Corona-Krise um ihr Überleben kämpfen. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, dass nicht die Sanktionen im Mittelpunkt des Gesetzes stehen, sondern die Anreize für Unternehmen, sich rechtstreu zu verhalten. Es ist gut, dass sich dieser Ansatz nun auch im Titel des Gesetzes widerspiegelt.
Wir haben zudem durchgesetzt, dass Vereine nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen. Das ist ein gute Nachricht für die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, die ansonsten staatsanwaltliche Ermittlungen hätten befürchten müssen. Die Union will Wirtschaftskriminalität bekämpfen, aber nicht Vereinen das Leben schwer machen.
Mir war wichtig, dass möglichst viele Unternehmen bei der Aufdeckung  und Aufklärung von Rechtsverstößen kooperieren. Das ist allein schon  deswegen absolut notwendig, weil die Behörden gar nicht die personellen  Kapazitäten haben, um umfangreiche internal investigations aus eigener  Kraft durchzuführen. Das gelingt nur, wenn für die Unternehmen klar und  rechtssicher beschrieben ist, wie sie kooperieren müssen und was die  konkreten Rechtsfolgen sind. Daher haben wir klargestellt, dass im Falle  der Kooperation eine Strafmilderung nicht nur erfolgen kann, sondern  eine solche erfolgen soll. Denn es kann nicht sein, dass selbst, wenn  alle Vorgaben bei der internen Prüfung perfekt eingehalten wurden, die  Strafmilderung dann trotzdem nur eine Frage des Ermessens bleibt.  Zugleich haben wir die im Gesetz vorgesehene Generalklausel gestrichen,  wonach interne Untersuchungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen  durchgeführt werden müssen. Unter diesen Bedingungen und mit diesem  Risiko hätte kein Unternehmen mehr umfangreiche Ermittlungen  durchgeführt, weil bereits marginale datenschutzrechtliche Verstöße eine  Strafmilderung hätten in Frage stellen können.
  Als Union haben wir erreicht, dass die Verbandsauflösung aus dem Katalog  der Sanktionen gestrichen wurde. Ein solche „Todesstrafe“ für  Unternehmen wäre nicht nur unverhältnismäßig gewesen, sondern hätte am  Ende die Falschen, nämlich Mitarbeiter, Aktionäre und Kunden getroffen.
Die im Entwurf enthaltene funktionale Trennung zwischen der Untersuchungsführerschaft und der Verteidigung eines Unternehmens ist allerdings aus meiner Sicht verfehlt. Diese scharfe Trennung signalisiert ein ungerechtfertigtes Misstrauen gegen die Anwaltschaft und unterminiert das rechtsstaatlich elementare Anwaltsprivileg. Es wird zudem die mittelständische Wirtschaft vor große Probleme und Kosten stellen, weil diese häufig eine Hauskanzlei haben, die die gesamte rechtliche Betreuung übernimmt. Das wäre zukünftig ausgeschlossen. Die Regelung kann daher so nicht bleiben."