 
								Corona-Hilfen für Unternehmen, Klein- und Solo-Selbständige sowie Familien
Unternehmen
  Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) steht Unternehmen als Fonds  für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen zur Verfügung, die in eine  existenzbedrohende Schieflage geraten sind. Antragsberechtigt sind  Unternehmen die mindestens zwei der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:  Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse größer als 50  Millionen Euro, mehr als 249 Beschäftigte.
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Klein- und Soloselbständige
  Für Selbständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen steht ein  Hilfsprogramm von bis zu 50 Milliarden zur Verfügung. Dabei geht es um  unbürokratische Soforthilfen zur Deckung laufender Kosten.Die  Bewilligung übernehmen die Länder bzw. die Kommunen. Darüber hinaus gibt  es umfassende Hilfsprogramme der einzelnen Bundesländer, für die auch  Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten anspruchsberechtigt sind.
Familien
  Für Familien, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden,  wird der Zugang zum Kinderzuschlag von maximal 185 Euro pro Monat  deutlich erleichtert. Eltern, die auf Grund der Schließung von Kitas und  Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Betreuung selbst  übernehmen müssen, da sie keine anderweitige zumutbare  Betreuungsmöglichkeit finden, werden für den Verdienstausfall  entschädigt.
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KfW-Kredite
  Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Hilfskredite zur  Verfügung, um Unternehmen aller Größenklassen, Selbstständige sowie  Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Unternehmen erhalten Zugang zu  den KfW-Krediten über ihre Hausbank.
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Sonstiges
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat alle Maßnahmen in einem Faktencheck für Sie zusammengefasst. Die Informationen und den Link finden Sie hier:
Weitere Informationen und Unterstützung speziell für Unternehmen und Selbstständige in Berlin finden Sie hier
Natürlich bieten auch das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesfinanzministerium weiterführende Informationen an:
Hinweis: Die hier aufgeführten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, sie dienen dazu, einen ersten Überblick zu geben. Bei Bedarf oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen staatlichen Stellen und Behörden.