 
								Behindertenparkplätze sowie barrierefreie Erreichbarkeit der Bushaltestellen und des S-Bahnhofs Lichtenrade
Um diesem Anspruch noch gerechter zu werden, stellt die CDU-Fraktion in der Januarsitzung der BVV ebenso einen Antrag  auf Prüfung, inwieweit eine Anpassung der geplanten Baumaßnahme an den  derzeitigen Standard noch möglich ist, um Verbesserungen für den ÖPNV  sowie den Rad- und Fußverkehr zu erreichen.
  
  Zeitgemäße Verwirklichung der Baumaßnahme nötig
  
  Hierzu erklärt der Lichtenrader Bezirksverordnete Hagen Kliem: „Die  Bahnhofstraße ist eine Hauptverkehrsstraße. Die Zuständigkeit für die  planerischen Vorgaben zur Planung und Ausführung liegt bei der  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen  Bahn. Die Planungen basieren auf dem Beschluss von 2009 und entsprechen  nach heutigem Stand in wesentlichen Teilen nicht dem heutigen Standard.  So ist z.B. keine ausreichende Breite der Radverkehrsanlage, keine  Einrichtung von dem ÖPNV vorbehaltenen Fahrwegen, keine Bevorzugung  einer separierten Infrastruktur für ÖPNV und Radverkehr, kein Vorrang  des Fußverkehrs beim Queren der Straße usw. berücksichtigt.“
Christian Zander, Geschäftsführer der Fraktion und ebenso aus Lichtenrade, stellt fest: „Die Verwirklichung einer Baumaßnahme aufgrund heute schon überholter Planungsvoraussetzung würde einen nicht zeitgemäßen Zustand dieser Hauptstraße für lange Zukunft manifestieren.“