Behindertenparkplätze sowie barrierefreie Erreichbarkeit der Bushaltestellen und des S-Bahnhofs Lichtenrade
Um diesem Anspruch noch gerechter zu werden, stellt die CDU-Fraktion in der Januarsitzung der BVV ebenso einen Antrag auf Prüfung, inwieweit eine Anpassung der geplanten Baumaßnahme an den derzeitigen Standard noch möglich ist, um Verbesserungen für den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr zu erreichen.
Zeitgemäße Verwirklichung der Baumaßnahme nötig
Hierzu erklärt der Lichtenrader Bezirksverordnete Hagen Kliem: „Die Bahnhofstraße ist eine Hauptverkehrsstraße. Die Zuständigkeit für die planerischen Vorgaben zur Planung und Ausführung liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen Bahn. Die Planungen basieren auf dem Beschluss von 2009 und entsprechen nach heutigem Stand in wesentlichen Teilen nicht dem heutigen Standard. So ist z.B. keine ausreichende Breite der Radverkehrsanlage, keine Einrichtung von dem ÖPNV vorbehaltenen Fahrwegen, keine Bevorzugung einer separierten Infrastruktur für ÖPNV und Radverkehr, kein Vorrang des Fußverkehrs beim Queren der Straße usw. berücksichtigt.“
Christian Zander, Geschäftsführer der Fraktion und ebenso aus Lichtenrade, stellt fest: „Die Verwirklichung einer Baumaßnahme aufgrund heute schon überholter Planungsvoraussetzung würde einen nicht zeitgemäßen Zustand dieser Hauptstraße für lange Zukunft manifestieren.“