CDU Kreisverband Tempelhof-Schöneberg

Kinder besser vor Missbrauch im Internet schützen

Ermittlungsbefugnisse werden gestärkt und Strafbarkeitslücken geschlossen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich seit langem für eine effizientere Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie im Internet ein. Mit dem morgen zur Verabschiedung anstehenden Gesetz wird ein gewaltiger Schritt in Richtung mehr Kinderschutz gemacht.
Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:

„Kinderpornografie ist eines der schwersten und widerlichsten Verbrechen. Denn hinter jedem Bild oder Video steht ein Opfer. Ein Kind, das missbraucht wurde und sein Leben lang traumatisiert sein wird. Die Täter müssen mit allen Mitteln und der ganzen Härte des Rechtsstaats bekämpft und verfolgt werden, damit weiterer Missbrauch verhindert wird. Mit der morgigen Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming schließen wir daher Strafbarkeitslücken und geben der Polizei mehr Ermittlungsbefugnisse an die Hand. Das ist ein gewaltiger Schritt in Richtung mehr Kinderschutz.

Täter, die aus sexuellen Motiven im Internet nach Kindern suchen, können heute schon bestraft werden. Straflos ist es aber bisher, wenn der Täter in einem Chatroom oder in sozialen Medien nicht tatsächlich mit einem Kind, sondern mit einem Polizeibeamten kommuniziert, der Missbrauch von Kindern im Internet verhindern will. Weil es an der Strafbarkeit bisher fehlte, konnte gegen Pädophile dann nicht weiter ermittelt werden. Diese Strafbarkeitslücke schließen wir jetzt. In dieser Konstellation stellen wir den bloßen Versuch, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen, unter Strafe.

Auch gegen Kinderpornografie im Internet, insbesondere im Darknet, wird zukünftig endlich effektiv ermittelt werden können. Bislang scheiterte Strafverfolgung oft daran, dass Polizisten zu Foren, in denen Kinderpornografie getauscht wird, keinen Zugang hatten. Denn dort wird als „Eintrittskarte“ in aller Regel verlangt, dass man selbst kinderpornografisches Material hochlädt und dadurch seine „Vertrauenswürdigkeit“ unter Beweis stellt. Künftig wird speziell geschulten Ermittlern nach Freigabe durch einen Richter erlaubt, computergeneriertes Bildmaterial zu erzeugen und hochzuladen, um so Zugang zu den Tauschbörsen für Kinderpornographie zu erhalten und die Täter aufzuspüren. Wir wollen diese Tauschbörsen austrocknen. Denn wenn es keinen Markt mehr für Kinderpornografie gibt, wird es auch weniger Missbrauchsfälle geben. Mit dem neuen Gesetz geben wir den Ermittlungsbehörden deswegen nun erweiterte und effektivere Zugriffsmöglichkeiten in der digitalen Welt. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“