Reform der Strafprozessordnung stärkt den Rechtsstaat
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens werden den Ermittlern bessere Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten gegeben. Unter anderem können nun über DNA-Analysen auch äußerlich erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe ermittelt werden. Damit wird es auch für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchsdiebstahls wird die Telekommunikationsüberwachung erweitert, um die oftmals organisierten kriminellen Strukturen aufzudecken. Damit setzen wir unseren erfolgreichen Weg zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls fort, den wir in der letzten Wahlperiode eingeschlagen haben, als wir den Wohnungseinbruchdiebstahl zu einem Verbrechenstatbestand gemacht haben. Der Erfolg gibt uns Recht: Waren es in Deutschland im Jahr 2015 noch 170.000 registrierte Wohnungseinbrüche, sank diese Zahl zuletzt auf 98.000 im Jahre 2018. Dies sind noch immer 98.000 Einbrüche zu viel, aber immerhin die geringste Zahl seit 20 Jahren.
Zudem erschweren wir mit dem Gesetz gezielte Prozessverschleppungen durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei den Besetzungsrügen. Prozesse werden so straffer und schneller. „Es ist schließlich nicht vermittelbar und akzeptabel, dass Straftäter wegen zu langer Verfahren immer wieder einen großzügigen Strafrabatt bekommen oder sogar aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen“, so Luczak abschließend.