 
								Reform der Grundsteuer kommt – Mehrbelastung verhindern!
Reform der Grundsteuer aufkommensneutral und sozialverträglich gestalten
  Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Politik  versprochen, Bürgerinnen und Bürger durch die notwendige Reform nicht  stärker zu belasten. In Berlin drohen nun aber massive Steuererhöhungen,  weil der rot-rot-grüne Senat sich weigert, die im Gesetz vorgesehene  Öffnungsklausel zu nutzen. Dagegen wendet sich der Bundestagsabgeordnete  Luczak: „Die Grundsteuerreform muss zwingend aufkommensneutral erfolgen  und darf nicht als Deckmantel für eine Steuererhöhung missbraucht  werden. So haben wir es versprochen, so muss es jetzt auch kommen.  SPD-Finanzminister Scholz hat aber ein Modell entwickelt, das bei der  Bemessung der Steuer vor allen Dingen auf den Wert der Immobilie  abstellt. Als Kriterien werden unter anderem der Bodenrichtwert des  Grundstücks sowie eine fiktive Durchschnittsmiete zugrunde gelegt. Wir  als CDU/CSU-Bundesfraktion lehnen dieses wertbasierte Modell ab, weil es  extrem bürokratisch und kompliziert ist und zu erheblichen  Steuererhöhungen führen wird. Das gilt insbesondere für Berlin und  andere große Städte und Ballungsgebiete. Hier ist absehbar, dass sowohl  die Bodenrichtwerte von Grundstücken als auch die durchschnittlichen  Mieten in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Das Scholz-Modell  führt also absehbar und unausweichlich zu Steuererhöhungen. Das lehnen  wir ab - die Reform der Grundsteuer muss aufkommensneutral erfolgen und  darf nicht als Deckmantel für eine Steuererhöhung missbraucht werden."
Länderöffnungsklausel nutzen – Steuererhöhungen vermeiden
  Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat daher eine Öffnungsklausel  durchgesetzt. Danach sind die Länder frei, die Grundsteuer nach eigenem  Belieben auszugestalten. Der rot-rot-grüne Senat in Person des  SPD-Finanzsenators Kollatz hat jedoch bereits angekündigt, von der  Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen zu wollen, sondern das  Scholz-Modell in Berlin einzuführen. Zwar soll der Hebesatz in Berlin  von seinem im Vergleich zum Bundesschnitt sehr hohen Niveau von 810  Prozent auf 600-700 Prozent gesenkt werden. Mit Blick auf die steigenden  Bodenrichtwerte und Mieten in den kommenden Jahren wird es dennoch zu  erheblichen Steuererhöhungen für alle kommen. Insbesondere  selbstnutzende Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern werden  aller Voraussicht nach deutlich höher belastet werden, wenn eine fiktive  Miete zu Berechnung des Wertes ihrer Immobilie zu Grunde gelegt wird.  In einigen Stadtteilen kann es sogar zu einer Verdoppelung der  Grundsteuer kommen. "Das geht so nicht. Insbesondere viele ältere  Menschen werden durch die Reform der Grundsteuer in wirtschaftliche  Schwierigkeiten geraten, weil sie eine solche Mehrbelastung nicht aus  ihrer Rente stemmen können. Politik hat versprochen, die Reform der  Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Daran muss sich  SPD-Finanzsenator Kollatz, der an den Verhandlungen über die Reform der  Grundsteuer maßgeblich beteiligt war, auch in Berlin messen lassen", so  Luczak abschließend.