 
								Luczak begrüßt BGH-Urteile zu Kündigungen bei Eigenbedarf –– kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Dr. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte und stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßt die Urteile, nachdem die Rechte von Mietern und Vermietern sorgsam gegeneinander abgewogen werden müssen und sich eine pauschale Fallgruppenbildung verbietet:
„Die Entscheidungen des BGH sind ein positives Signal für  schutzbedürftige Mieter und Vermieter gleichermaßen. Es ist gut, dass  der BGH auf eine pauschale Fallgruppenbildung verzichtet hat. Denn  Fallgruppen sind immer schematisch und werden daher den Umständen des  Einzelfalls oftmals nicht gerecht. Mieter und Vermieter haben beide  grundrechtlich geschützte Interessen, die daher sorgsam gegeneinander  abgewogen werden müssen.
  Die Urteile des BGH zeigen auch, dass kein gesetzgeberischer  Handlungsbedarf besteht. Härtefälle sind immer Einzelfälle – diese  gesetzlich festschreiben zu wollen, wird den Umständen oftmals nicht  gerecht. Denn neben schutzbedürftigen Mietern gibt es ebenso  schutzbedürftige Vermieter. Die notwendige Interessenabwägung ist bei  Gerichten gut aufgehoben – sie können die konkreten Lebensumstände von  Mietern und Vermietern werten und zu einer gerechteren Lösung im  Einzelfall kommen als eine starre gesetzliche könnte. Nachdem das  höchste Zivilgericht die Notwendigkeit einer Interessenabwägung heute  noch einmal betont hat, bin ich sicher, dass auch die Instanzgerichte  damit noch sensibler umgehen werden.
  Eigenbedarfskündigungen sind für Mieter heute ein Schreckgespenst, weil  sie Angst davor haben, keine neue Wohnung zu finden. Deswegen müssen wir  die Probleme bei den Ursachen angehen und mehr, schneller und  kostengünstiger bauen. Nur so helfen wir den Menschen nachhaltig“