CDU Kreisverband Tempelhof-Schöneberg

BGH Urteil zu Ku´damm-Rasern: "Straßenrennen sind keine Kavaliersdelikte – Raser müssen hart bestraft werden"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über den tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Berlin am 1. Februar 2016 entschieden, bei dem sich zwei junge Männer auf dem Berliner Kurfürstendamm ein Autorennen lieferten. Das Landgericht Berlin verurteilte bundesweit erstmalig beide Raser wegen Mordes. Auf die Revision der beiden Raser hat der BGH das Urteil heute aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.

Dr. Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt hierzu:

„Das Urteil des BGH wird viele Menschen enttäuschen. Straßenrennen sind keine Kavaliersdelikte“, sagt Luczak. „Wer verantwortungslos handelt und Menschenleben riskiert, muss hart bestraft werden.“ Der Bundestag habe im Jahr 2017 daher zu Recht deutlich härtere Strafen für Raser beschlossen. „Diese Regelungen sind hart, aber gerecht. Es geht darum, Menschen besser zu schützen und Raser abzuschrecken.“

„Insofern war auch die Verurteilung der beiden Raser durch das Landgericht Berlin wegen Mordes ein deutliches und wichtiges Signal. Das Landgericht hat damit juristisches Neuland betreten. Auch wenn der BGH jetzt im konkreten Fall den Mordvorsatz verneint hat, bleibt die Verurteilung wegen Mordes grundsätzlich möglich. Das muss jetzt eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden.“

Hintergrund:

Nach der Neuregelung im StGB (§315d) stehen "verbotene Kraftfahrzeugrennen" unter Strafe, auch wenn kein Unfall passiert. Die Teilnahme an solchen Rennen wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt. Kommt eine Person zu Tode, stehen bis zu zehn Jahre Haft im Raum, also doppelt so viel wie bei "fahrlässiger Tötung". Für zurückliegende Raser-Fälle, also auch für die Angeklagten in dem Berliner Fall, gilt das neue Gesetz wegen des strafrechtlichen Rückwirkungsverbotes allerdings noch nicht.